Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 Januar, 2010 um 10:50:38
Antwort auf: Teilnutzung EFH Neubaugebiet als Büro von Buschkowski am 17 Januar, 2010 um 11:48:13:
In einem reinen Wohngebiet sind Räume für freie Berufe zulässig (§13 BauNVO). Wenn die Räume im Bauantrag als Wohnräume (Zimmer, Wohnen, Schlafen ...) angegeben sind, wäre auch hierfür eine Nutzungsänderung erforderlich.
: Kann man ein selbstgenutztes EFH in einem reinen Wohngebiet teilweise für Bürozwecke als Firmensitz ohne Angestellte nutzen? Ist hierfür eine Nutzungsänderungsgenehmigung notwendig?