Abgeschickt von Familie Renner am 18 Januar, 2010 um 13:59:43:
Hallo liebes Forum,
soweit ich das hier richtig verstanden habe, darf man hier in Aachen/NRW die Grenzgaragen nicht oben als Terrasse nutzen.
Darf man gleichwohl auf eine knapp 2,80 m hohe Grenzgarage ein 1,10 m hohes Geländer ringsum montieren als Sichtschutz bzw. als Überkletterungsschutz ? Darf man dort Brennholzdielen oder ähnliches lagern ?
Ich hab das schon gegoogelt aber so richtig schlau werde ich daraus nicht.
Was meint Ihr dazu?