Grenzbebauung - Einwilligung zum Ausschachten Ja oder Nein?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Reinhold Schröteler am 16 Maerz, 2005 um 07:26:28

Hallo Forum!
Ich wohne in NRW in der Nähe von Düren.
Da an unserem Haus Baujahr 1948,sowie das des Nachbarn Grenzbebauung ist,würde ich sie gerne folgendes Fragen:
Wir haben die Kelleraussenwand zum Nachbarn hin feucht
teils sogar regelrecht Nass,durch einen Wasserrohrbruch im Hof des Nachbarn.Das Rohr ist im Sommer letzten Jahres repariert worden,2X bekamen wir von der Versicherung ein Trockengerät um die Kellerwand von innen zu trocknen.Doch bis heute ist die Kellerwand
feucht/Nass.Nun meine Frage:
Darf ich im Hof des Nachbarn bei uns an der Aussenwand
ausschachten,um mir den Schaden anzusehen und gezielt vorgehen (Drainage,Bitumenanstrich ect.)?
Muß ich mir eine schriftliche Genehmigung des Nachbarn
geben lassen,oder reicht es auch mündlich?

Vielen Dank
Reinhold Schröteler



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]