Re: Geländer auf Grenzgarage


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 Januar, 2010 um 20:10:37

Antwort auf: Geländer auf Grenzgarage von Familie Renner am 18 Januar, 2010 um 13:59:43:

Nö ... darf man nicht. Damit wird das Dach der Garage ja einer Nutzung zugeführt, die über "Garage" hinaus geht und dann ist die Garage als Ganzes nicht mehr privilegiert. Die Voraussetzungen der Privilegierung können in §6 Abs. 11 BauO NRW nachgelesen werden. Abweichungen davon bedeuten immer, daß die Garage oder ein anderes dort privilegiertes Gebäude, ihre Privilegierung verliert und eigene Abstandflächen einzuhalten hätte.

Wenn allerdings "geschlossen" bebaut werden darf, also eine Hauptnutzung bis zur Grundstücksgrenze zulässig ist, steht auch einer Nutzung von Flächen oberhalb einer Garage nichts entgegen, da ohnehin bei der Grenzbebauung keine Abstandflächen einzuhalten sind.

Eine Beurteilung ist in der Regel nur am Einzelfall möglich und sollte daran geprüft werden. Informationen bekommen Sie üblicherweise auch beim örtlichen Bauaufsichtsamt.


: Hallo liebes Forum,
: soweit ich das hier richtig verstanden habe, darf man hier in Aachen/NRW die Grenzgaragen nicht oben als Terrasse nutzen.
: Darf man gleichwohl auf eine knapp 2,80 m hohe Grenzgarage ein 1,10 m hohes Geländer ringsum montieren als Sichtschutz bzw. als Überkletterungsschutz ? Darf man dort Brennholzdielen oder ähnliches lagern ?
: Ich hab das schon gegoogelt aber so richtig schlau werde ich daraus nicht.
: Was meint Ihr dazu?





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