Re: Bauvoranfrage


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauassessor am 19 Januar, 2010 um 15:10:24:

Antwort auf: Bauvoranfrage von Luni2007 am 19 Januar, 2010 um 11:22:11:

Hallo,

in welchem Budesland haben Sie die Bauvoranfrage gestellt.

Meines Wissens (also primär in NRW) gibt es für Bauvoranfragen kein Zeitlimit für die Verwaltung - diese gibt es allein für eine Baugenehmigung. Und selbst dort beginnt die Frist erst dann, wenn der Antrag prüffähig ist. Stellt sich also nach 3 Monaten heraus, dass man noch ein Gutachten benötigt, läuft die Frist erst nach Einreichen der fehlenden Unterlagen.


: Hallo,
: wer weiß wie lange eine Bauvoranfrage dauern darf... Habe vor längerer Zeit eine Bauvoranfrage beim Bauamt getätigt und bis heute nur einen Zwischenbescheid bekommen, welcher Aussagt, das man noch Zeit benötigt.

: Vielen Dank im voraus





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]