Re: Bauvoranfrage


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Abgeschickt von Luni2007 am 19 Januar, 2010 um 19:58:02

Antwort auf: Re: Bauvoranfrage von Bauassessor am 19 Januar, 2010 um 15:10:24:

Hallo,
ich möchte in einem Gewerbegebiet in Mecklenburg Vorpommern bauen. Hätte nicht gedacht das es keine Fristen dafür gibt... Das Bauamt kann sich doch nicht ewig Zeit lassen....

Danke für die Antwort

: Hallo,

: in welchem Budesland haben Sie die Bauvoranfrage gestellt.

: Meines Wissens (also primär in NRW) gibt es für Bauvoranfragen kein Zeitlimit für die Verwaltung - diese gibt es allein für eine Baugenehmigung. Und selbst dort beginnt die Frist erst dann, wenn der Antrag prüffähig ist. Stellt sich also nach 3 Monaten heraus, dass man noch ein Gutachten benötigt, läuft die Frist erst nach Einreichen der fehlenden Unterlagen.


:
: : Hallo,
: : wer weiß wie lange eine Bauvoranfrage dauern darf... Habe vor längerer Zeit eine Bauvoranfrage beim Bauamt getätigt und bis heute nur einen Zwischenbescheid bekommen, welcher Aussagt, das man noch Zeit benötigt.

: : Vielen Dank im voraus




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