Re: Bauvoranfrage


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Abgeschickt von luni2007 am 20 Januar, 2010 um 22:50:55

Antwort auf: Re: Bauvoranfrage von Bauassessor am 20 Januar, 2010 um 12:31:55:

Ja habe ich und die Antwort war das das Umweltamt wegen der Lärmbelästigung der Gewerbetreibenden bedenken hat. Vielleicht sollte ich einfach einen Bauantrag stellen. Sind ja die gleichen Unterlagen wie bei der Bauvoranfrage.


: Hallo,

: dann stellen Sie noch heute einen Bauantrag, dann haben Sie in spätestens 3 Monaten eine Antwort (sofern Sie nicht etwas nachreichen müssen)...

: Haben Sie mal nachgefragt, warum das Verfahren noch läuft?

:
: : Hallo,
: : danke für die Antwort. Ist aber schlimm das sich die Behörde dann soviel Zeit nehmen darf.... Mittlerweile fast 5 Monate.

: :
: : : Hallo,

: : : bei einem Bauantrag gibt es Fristen (in Meck-Pomm: 3 Monate gem. § 63 BauO), bei einer Bauvoranfrage (gem § 75 BauO Meck-Pomm) nicht... Das ist der Unterschied. Hätten Sie einen Bauantrag gestellt, hätte sich die Verwaltung an eine Frist halten müssen...
: : :

: : :
: : : : Hallo,
: : : : ich möchte in einem Gewerbegebiet in Mecklenburg Vorpommern bauen. Hätte nicht gedacht das es keine Fristen dafür gibt... Das Bauamt kann sich doch nicht ewig Zeit lassen....

: : : : Danke für die Antwort

: : : : : Hallo,

: : : : : in welchem Budesland haben Sie die Bauvoranfrage gestellt.

: : : : : Meines Wissens (also primär in NRW) gibt es für Bauvoranfragen kein Zeitlimit für die Verwaltung - diese gibt es allein für eine Baugenehmigung. Und selbst dort beginnt die Frist erst dann, wenn der Antrag prüffähig ist. Stellt sich also nach 3 Monaten heraus, dass man noch ein Gutachten benötigt, läuft die Frist erst nach Einreichen der fehlenden Unterlagen.

: : : :
: : : : :
: : : : : : Hallo,
: : : : : : wer weiß wie lange eine Bauvoranfrage dauern darf... Habe vor längerer Zeit eine Bauvoranfrage beim Bauamt getätigt und bis heute nur einen Zwischenbescheid bekommen, welcher Aussagt, das man noch Zeit benötigt.

: : : : : : Vielen Dank im voraus




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