Abgeschickt von Anton am 20 Januar, 2010 um 22:52:19
Ich hätte gerne Meinungen zu folgendem Sachverhalt:
Ein Käufer kauft von einer Privatperson eine neue, bereits fertiggestellte Eigentumswohnung. Der Kaufpreis ist noch nicht bezahlt. Die Abnahme sowohl des Gemeinschafts- als auch des Sondereigentums hat noch nicht stattgefunden. Darf der Käufer einen Teil des Kaufpreises (z. B. 5% wie bei Bauträgern üblich) für eventuelle Mängel zurückbehalten?