Re: werden Fußwege bei der GRZ berücksichtigt?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 Januar, 2010 um 22:59:47

Antwort auf: Re: werden Fußwege bei der GRZ berücksichtigt? von Martin1 am 21 Januar, 2010 um 20:45:33:

... und das Ganze ist dann auch noch davon abhängig, welche der diversen BauNVO's überhaupt auf den Bebauungsplan anzuwenden ist ...

Die einzig korrekte Antwort ist also: kommt drauf an ...

: Es ist wirklich nicht ganz einfach zu verstehen:
: Bei der GRZ, die auf dem B-Plan angegeben ist (z.B.: GRZ 0,3), handelt es sich in der Regel um die Haupt-GRZ, d.h., sie gilt nur für die Hauptanlagen (z.B. Wohnhaus mit angebauter Terrasse). Hier zählen Fußwege nicht mit.

: Darüber hinaus kann die festgesetzte GRZ gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO durch Stellplätze und Nebenanlagen um bis zu 50 % überschritten werden. Ein Fußweg zählt als Nebenanlage und wird bei dieser Überschreitungsmöglichkeit ebenso wie Garagen, Stellplätze, Gartenhäuser, etc. mitgerechnet. Die Haupt-GRZ von 0,3 könnte somit mit diesen Nebenanlagen bis zum Wert von 0,45 überschritten werden, d.h., 45% des Grundstücks könnten versiegelt werden.
: Dieser Sachverhalt kann in jedem größeren Kommentar zur BauNVO nachgelesen werden (§ 19).
: Gruß, Martin

:
: : Hallo,

: : kann uns jemand sagen, ob Fußwege bei der Berechnung der GRZ berücksichtigt werden?
: : Im Internet finde ich höchst widersprüchliche Angaben dazu. Teils heisst es, dass Fußwege als bauliche Anlagen selbstverständlich dazugehören, teilweise heisst es, dass sie unter Umständen dazu gehören, teils werden sie eindeutig nicht berücksichtigt.

: : Am liebsten wäre mir, wenn jemand ein Referenzurteil hätte oder eine Art verwaltungsvorschrift zur BauNVO oder so.

: : Vielen Dank,

: : Lisa




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