Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Januar, 2010 um 19:37:31
Antwort auf: Schallschutzmauer mitten auf dem Grundstück von vanilleblau am 23 Januar, 2010 um 19:34:13:
Baugenehmigung dürfte erforderlich sein, es sei denn in der Bauordnung Ihres nicht erwähnten Bundeslandes steht unter dem Stichwort "Genehmigungsfreie Vorhaben" was anderes.
: Wir planen, ca. 5 m von der Grundstücksgrenze/ Mauer zur Straße entfernt eine Mauer zwischen der Hauswand und dem Schuppen zu ziehen, mit einer Tür drin. Die Mauer soll ca. 2,50-3,00 m hoch sein um den Straßenlärm, der an dieser Stelle wie ein Trichter gebündelt wird, abzufangen. Die Fertig-Betonteile mit Ziegeloptik sind 5 cm dick, 50 cm hoch und 2,00 m lang, die werden aufeinandergebaut bis zur gewünschten Höhe. Vor die Mauer wird dann Efeu gepflanzt.
: Brauchen wir dafür eine Baugenehmigung? Wie gesagt, die Mauer steht nicht an der Grenze sondern richtig rein auf dem Grundstück; auf dem Zwischenteil werden dann die Mülleimer und Fahrräder stehen.
: Vielen Dank für eure Antwort!
: vanilleblau