Re: Baugenehmigung Pferdestall


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Januar, 2010 um 19:40:11

Antwort auf: Baugenehmigung Pferdestall von Isabell am 23 Januar, 2010 um 17:35:37:

Nutzungsänderung und Bauantrag unterscheiden sich (in NRW) nur begrifflich, vom Verfahren ist das formal das gleiche.

Was spricht denn gegen die Baulast? Ich persönlich halte die Baulast für das deutlich bessere Instrument zur Sicherung einer Erschließung eines Grundstücks. In NRW ist grundsätzlich auch eine privatrechtliche Regelung möglich.


: Hallo, wir haben vor einem Jahr ein Haus im Außenbereich gekauft. Zu m Haus selber gehörten eine Doppelgarage und noch eine seperate Wohnmobilgarage. Aus der Wohnmobilgarage haben wir einen Pferdestall gemacht, wollten erst nur eine Nutzungsänderung eintragen lassn, war aber nicht möglich da keine Baugenehmigung vorlag. Also wurde ein Bauantrag gestellt. Da im Aßenbereich, wurde uns von der Unteren Naturschutzbehörde eine Ausgleichspflanzung auferlegt. Bis zur fertigstellung derPflanzung ist eine Sicherheitsleistung erbracht werden (500.- Euro). 1. Frage: Normal, Rechtens? Weiteres Problem: Unter unserem eigentlichen Grundstück besitzen wir noch Anteile an einem weiterem Grumdstück, über diesess Grundstück fahren wir zu unserem eigentlcihen Eingangstor (Zuwegung notariell gesichert). Nun möchte das Bauamt diese Zuwegung per Baulasteneintragung gesichert haben. 2. Frage: Muss eine Zuwegung über ein privatgrunstück überhaupt eingetragen werden. Bin für jede Antwort dankbar, da wir nur noch eine kurze Frist haben.





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