Re: Baugenehmigung Pferdestall


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Abgeschickt von Bauassessor am 24 Januar, 2010 um 01:17:00:

Antwort auf: Re: Baugenehmigung Pferdestall von Dirk Baumeister am 23 Januar, 2010 um 19:40:11:

Hallo,

FRage 1:
Naja, eine Wohnmobilgarage im Außenbereich genehmigen zu lassen, wird erstmal schwierig - sogesehen hat die Untere Naturschutzbehöred da ein Auge zugedrückt. Sie häte auch eine Abrissverfügung bekommen können.

Frage 2:
Sofern derPrivatweg nicht Ihnen gehört, brauchen Sie eine solche Regelung - und in NRW zieht man i.d.R. die Baulast aus dem Grund vor, weil Sie eigentümerunabhängig ist. Soll heißen: Bei einer notariell gesicherten Regelung (z.B. über Grunddienstbarkeit) gilt die Vereinbarung nur so lange, bis einer der betroffenen Parteien sein Eiegntum verkauft o.ä. Der neue Eigentümer ist nicht automatisch an die Regelung gebunden.
Bei einer Baulast ist die Regelung an das Grundstück gebunden - und damit besteht sie auch bei einem Eigentümerwechsel fort.

: Nutzungsänderung und Bauantrag unterscheiden sich (in NRW) nur begrifflich, vom Verfahren ist das formal das gleiche.

: Was spricht denn gegen die Baulast? Ich persönlich halte die Baulast für das deutlich bessere Instrument zur Sicherung einer Erschließung eines Grundstücks. In NRW ist grundsätzlich auch eine privatrechtliche Regelung möglich.

:
: : Hallo, wir haben vor einem Jahr ein Haus im Außenbereich gekauft. Zu m Haus selber gehörten eine Doppelgarage und noch eine seperate Wohnmobilgarage. Aus der Wohnmobilgarage haben wir einen Pferdestall gemacht, wollten erst nur eine Nutzungsänderung eintragen lassn, war aber nicht möglich da keine Baugenehmigung vorlag. Also wurde ein Bauantrag gestellt. Da im Aßenbereich, wurde uns von der Unteren Naturschutzbehörde eine Ausgleichspflanzung auferlegt. Bis zur fertigstellung derPflanzung ist eine Sicherheitsleistung erbracht werden (500.- Euro). 1. Frage: Normal, Rechtens? Weiteres Problem: Unter unserem eigentlichen Grundstück besitzen wir noch Anteile an einem weiterem Grumdstück, über diesess Grundstück fahren wir zu unserem eigentlcihen Eingangstor (Zuwegung notariell gesichert). Nun möchte das Bauamt diese Zuwegung per Baulasteneintragung gesichert haben. 2. Frage: Muss eine Zuwegung über ein privatgrunstück überhaupt eingetragen werden. Bin für jede Antwort dankbar, da wir nur noch eine kurze Frist haben.




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