Re: Baugenehmigung Pferdestall


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 24 Januar, 2010 um 10:41:03

Antwort auf: Re: Baugenehmigung Pferdestall von Isabell am 24 Januar, 2010 um 10:15:06:

Die Baulast SICHERT die Erschließung unabhängig von der Eigentümerschaft des Grundstücks. Man kann Grundstücke auch verschmelzen, also zu einem Grundstück im Sinne des Bauordnungsrechtes machen lassen. Das hätte den gleichen Effekt, dauert allerdings aufgrund der Grundbuchänderungen länger.


: Erst einmal vielen Dank für die raschen Antworten. Ich muss dazu sagen, dass wir was diese Sachen angeht noch recht unerfahren sind. Allerdings verstehe ich nicht, warum man bei einem Grunstück was uns gehört eine Baulasteintragung machen soll. An dem Beschriebenen Grundstück besitzen wir 2400 von 3600qm. Wir haben es damals extra mit dazu gekauft, dass wir keine Probleme mit der Zufahrt bekommen und unser Notar sagte damals, ohne unsere Zustimmung könne an dem Grundstück nichts verändert oder sonst irgendetwas anderes getan werden. daher stehe ich jetzt etwas auf dem Schlauch. Desweiteren hätten wir die Möglichkeit über Nachbarsgrundstück zu fahren (ebenfalls notariell vereinbart), da würde ich denn Sinn einer Baulasteneintragung nachvollziehen können. Aber da wir ja die Möglichkeit haben über unser eigenes Grundstück zu fahren, haben wir diese Möglichkeit erst einmal ausser Acht gelassen.





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