Architektenvertrag oder Werkvertrag?


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Abgeschickt von Ralf Bdr. am 24 Januar, 2010 um 17:08:07

Prüfungsfrage:
Ein Bauherr schließt mit einem Bauingenieur (Nichtarchitekten) einen Baubetreuungsvertrag. Als Anlage liegen lose allgemeine Vertragsbestimmungen zum Architektenvertrag (AVA) bei.

1. Der Bauherr wird nicht über den Abschluss eines Architektenvertrages informiert, ebenso wenig darüber dass der Bauingenieur kein Architekt ist. Ist hier ein Architektenvertrag oder ein Werkvertrag zustande gekommen? Kann der Bauherr wegen arglistiger Täuschung den Vertrag kündigen?

2. Im Baubetreuungsvertrag werden keine Leistungsphasen, sondern nur solche Leistungen des AN wie Entwurfsplanung, Baugenehmigungsplanung, Ausschreibung und Vergabe, Bauleitung, Rechnungsüberwachung, Statik- und Wärmebedarfsberechnung als Auftragumfang genannt. Sind hier Leistungsphasen vereinbart und wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht.

3. Bei der Vergabe wird ein völlig ungeeigneter Auftragnehmer (Gebrauchtwagenhändler ohne Gewerbegenehmigung) als zuverlässiger erfahrener Handwerker für u. a. Meistergewerke dem Bauherren empfohlen. Die Ausführungsverträge sind vom Bauingenieur vorbereitet zur Unterschrift zwischen Bauherren und "Handwerker" vorgelegt. Wer haftet bei entsprechende zu erwartender Fehlleistung, wenn der Bauherr in Unkenntnis unterschreibt?

4. Im Baubetreuungsvertrag wird folgendes formuliert: "Während der Bauzeit wird das Bauvorhaben durch einen erfahrenen Bauleiter überwacht..."

"...Der Bauleiter ist bevollmächtigt ... die technische Abnahme nach nach §15 Abs.1 Nr. 8 HOAI vorzunehmen...."

Ist hier Bauüberwachung (Objektüberwachung) vereinbart?





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