Grunddienstbarkeit


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Abgeschickt von Schulz am 26 Januar, 2010 um 18:53:52

Es gibt zwei unterschiedl. Flurstücksnummer. Das Dach des Gebäudes auf dem einen Flurstück soll in das Dach des anderen Gebäudes auf dem anderen Flurstück eingebunden werden.
Beide Flurstücke gehören zu einem Besitzer. Sieht das Baurecht in Brandenburg eine Eintragung einer Grunddienstbareit vor? Um welchen Praragraph könnte es sich handeln?





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