Re: Umnutzung einer Schmiede


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Abgeschickt von Bauassessor am 26 Januar, 2010 um 21:58:42:

Antwort auf: Umnutzung einer Schmiede von Alex am 26 Januar, 2010 um 20:38:25:

Hallo,

Umnutzungsantrag muss sein - ob ihr Vorhaben zulässig ist, hängt u.a. vom herrschenden Planrecht ab (B-Plan o.ä.). Die Einwilligung ihres Nachbarn brauchen Sie m.W. nicht, solange Sie die rechtlichen Vorgaben einhalten.


: Hallo, ich habe folgende Frage: Ich besitze eine kleine Hofreite mit einem Innenhof. Das Nachbarhaus bildet auch gleichzeitig die Grenze zum Nachbargrundstück. Auf meiner Seite des Grundstücks steht eine alte zweigeschossige Schmiede. Das Obergeschoss war damals ein ungenutzter (teileweise offene Gefache) Lagerraum. Gern möchte ich diese ehemaliger Lagerraum isolieren und nutz. A: als Hobbyraum zum malen und B: um hin und wieder Gäste auf einem Sofa dort schlafen lassen.
: Die Rückwand des Gebäudes bildet eine offene Fachwerkbauweise. Die eigentliche Rückwand (direkt an dem Gefache) ist die Hauswand des Nachbars.

: Leider ist mein Nachbar nicht gerade einfach und ich hier folgendes zu erfahren: Kann ich den von mir gewünschten Raum einfach erstellen oder muss ich einen Umnutzungsantrag bei dem Bauamt stellen. Muss ich hierzu die Einwilligung des Nachbarn haben (Fenster exitieren an seiner Wand keine).

: Vielleicht kann jemand von euch hierzu etwas sagen.

: Vielen Dank
: Alex





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