Re: Grunddienstbarkeit


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Abgeschickt von Bauassessor am 26 Januar, 2010 um 22:02:21:

Antwort auf: Grunddienstbarkeit von Schulz am 26 Januar, 2010 um 18:53:52:

Hallo,

sofern ich das richtig verstehe, wollen Sie bei zwei Grundstücken ein grundstückübergreifendes Dach errichten - das widerspricht den Regelungen zum Grenzabstand (auch wenn beide Grundstücke Ihnen gehören - schauen Sie in der brandenburgischen Bauordnung nach dem Stichwort "Abstandsregelungen" o.ä.). Lösung ist entweder eine Zusammenlegung der Flurstücke (dauert lange), eine Vereinigungsbaulast (sofern das in Brandenburg möglich ist) oder eben eine Grunddienstbarkeit.


: Es gibt zwei unterschiedl. Flurstücksnummer. Das Dach des Gebäudes auf dem einen Flurstück soll in das Dach des anderen Gebäudes auf dem anderen Flurstück eingebunden werden.
: Beide Flurstücke gehören zu einem Besitzer. Sieht das Baurecht in Brandenburg eine Eintragung einer Grunddienstbareit vor? Um welchen Praragraph könnte es sich handeln?




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