Re: nutzungsänderung wohnhaus in bistro


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Abgeschickt von Bauassessor am 27 Januar, 2010 um 11:33:22:

Antwort auf: nutzungsänderung wohnhaus in bistro von matt am 27 Januar, 2010 um 09:12:18:

Hallo,

ja, Sie benötigen eine Nutzungsänderung und einen Stellplatznachweis - sofern die gewerbliche Nutzung bei Ihnen überhaupt zulässig ist. Was sagt denn der Bebauungsplan? In welchem Bundesland soll das sein?

Je nach Größe Ihres Bistros (und wenn Sie alkoholische Getränke anbieten) müssen Sie auch noch eine Besuchertoilette nachweisen.


: hallo, benötige ich für o.g. änderung eine nutzungsänderung und stellplätze? oder kann ich einfach ein gewerbe anmelden und loslegen? danke für antworten, gruss mats





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