Bebaungsplan


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Abgeschickt von Käsler am 30 Januar, 2010 um 14:52:15

Guten Tag,
wir haben folgendes Problem. Der Bebauungsplan unseres Baugebietes beschreibt, dass entlang der hinteren Grundstücksgrenzen ist ein mindestens 2m breiter Streifen mit heimischen Bäumen zu bepflanzen. Viele Grundbesitzer haben jetzt Garten- und Abstellschuppen in hinterem Teil des Grundstücks aufgestellt oder gebaut. Nun kommt jetzt Bauaufsichtsbehörde und uns, die noch vor haben ein Garten- bzw. Abstellschuppen im hinteren Teil vom Grundstück zu bauen untersagt dieses. Wir bitten um Hilfe, Ratschläge.
Mit freundlichen Grüßen.
Käsler



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