Abgeschickt von Dirk Baumeister am 31 Januar, 2010 um 09:29:21
Antwort auf: Baulast von Fritz Reuter am 31 Januar, 2010 um 09:08:15:
Ja natürlich. Warum auch nicht?
: Kann ein öffentlich-rechtlicher Eigentümer eines Grundstücks eine Baulast übernehmen, z.B. zwecks Absicherung der Zuwegung zu einem privaten grundstück?