Abgeschickt von Fritz Reuter am 31 Januar, 2010 um 11:15:49
Antwort auf: Re: Baulast von Dirk Baumeister am 31 Januar, 2010 um 09:29:21:
Weil nach meiner Kenntnis bei einer Baulast sich der Private gegenüber der Baubehörde verplichtet. Es geht ja darum, ob sich die Baubehörde selbst mit etwas belasten kann.
: Ja natürlich. Warum auch nicht?
:
: : Kann ein öffentlich-rechtlicher Eigentümer eines Grundstücks eine Baulast übernehmen, z.B. zwecks Absicherung der Zuwegung zu einem privaten grundstück?