Re: Baulast


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 31 Januar, 2010 um 13:27:45

Antwort auf: Re: Baulast von Fritz Reuter am 31 Januar, 2010 um 11:15:49:

Bei der Baulast bindet sich der Belastete öffentlich-rechtlich in seiner Eigenschaft als Grundstückseigentümer, nicht aber in seiner Eigenschaft als Körperschaft (Gemeinde). Daher ... kein Problem ... und außerdem geht es um die Sicherung der Erschließung für das private Grundstück. Da sollte sich der begünstigte Grundstückseigentümer glücklich schätzen, dass die Gemeinde die Bereitschaft zeigt und damit die grundsätzliche Bebaubarkeit des Grundstücks überhaupt ermöglicht.


: Weil nach meiner Kenntnis bei einer Baulast sich der Private gegenüber der Baubehörde verplichtet. Es geht ja darum, ob sich die Baubehörde selbst mit etwas belasten kann.
: : Ja natürlich. Warum auch nicht?

: :
: : : Kann ein öffentlich-rechtlicher Eigentümer eines Grundstücks eine Baulast übernehmen, z.B. zwecks Absicherung der Zuwegung zu einem privaten grundstück?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]