Re: Umlegungsverfahren


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Abgeschickt von Bauassessor am 31 Januar, 2010 um 16:58:29:

Antwort auf: Umlegungsverfahren von Katharina am 29 Januar, 2010 um 13:46:47:

Hallo,

Umlegung bedeutet eine völlig neue Ordnung der Grundstückzuschnitte und der Eigentumsverhältnisse - mit entsprechenden Entschädigungsregelungen. Allerdings wird in der Regel auf bestehende Gebäude Rücksicht genommen, da es eine besondere Härte wäre, wenn der Eigentümer dies aufgeben müsste.

: Guten Tag,

: Mich würde interessieren in wie weit sich ein Umlegeverfahren auch auf Wohngebäude bezieht. Die Stadt will in unserem Bereich ein Gewerbegebiet ausschreiben und wir besitzen sowohl unser Haus als auch eine Wiese in diesem Gebiet. Das wir für die Wiese Erschliessungskosten zahlen müssten ist abzusehen, aber wie sieht das mit dem Wohngebäude und dem dazu gehöhrendem umliegenden Land (Garten etc) aus? Können wir dann überhaupt noch wohnen bleiben wenn es als Gewergegebiet ausgeschrieben ist, bzw. in wie weit kann eine Stadt Gewerbeflächen oder auch Industrieflächen ausschreiben wenn noch bewohnte Gebäude in dem Bereich stehen? Und das Umlegungsverfahren bedeutet doch nur das das Land in der Nutzung geändert wird aber nicht die räumliche Änderung der Flächen, oder?

: Mit freundlichen Grüßen
: Katharina





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