Re: Kauf Eigentumswohnung - Teilkaufpreis Rückbehalt


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 01 Februar, 2010 um 17:53:17

Antwort auf: Kauf Eigentumswohnung - Teilkaufpreis Rückbehalt von Anton am 20 Januar, 2010 um 22:52:19:

Warum wollen Sie Geld zurück behalten. Sie selbst müssen die Wohnung doch abnehmen oder meinen Sie hier die Abnahme zwischen dem Verkäufer und dessen Bauunternehmer.

Wenn Sie hier die Abnahme von Ihnen als Käufer selbst meinen, sollten Sie die Abnahme verlangen.

Auch sollten Sie in den Kaufvertrag schauen, da sind die Abnahme §§ in der Regel vereinbart worden.

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.


: Ich hätte gerne Meinungen zu folgendem Sachverhalt:

: Ein Käufer kauft von einer Privatperson eine neue, bereits fertiggestellte Eigentumswohnung. Der Kaufpreis ist noch nicht bezahlt. Die Abnahme sowohl des Gemeinschafts- als auch des Sondereigentums hat noch nicht stattgefunden. Darf der Käufer einen Teil des Kaufpreises (z. B. 5% wie bei Bauträgern üblich) für eventuelle Mängel zurückbehalten?




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