Re: Bauänderungen nach Vertragsabschluß


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 01 Februar, 2010 um 18:23:26

Antwort auf: Bauänderungen nach Vertragsabschluß von René am 27 Januar, 2010 um 18:32:52:

Lassen Sie den Kaufvertrag und die dazu gehörigen Anlagen prüfen und stellen Sie zunächst fest, was Sie zum Kauf vereinbart haben.

Nicht immer ist die Architektenzeichnung das Leistungssoll.

Z. B. könnte im Kaufvertrag und mithin in der dazugehörigen Baubeschreibung die Reihenfolge der Vertragsunterlagen beschrieben sein und unter Anderem darauf verwiesen werden, dass die Fenster in der Baubeschreibung mit einer bestimmten Größe angegeben sind.

Wenn dies geprüft ist und unzweifelhaft klar ist, was vereinbart war, dann sollten Sie den Bauträger laden, falls notwendig über einen Sachverständigen Ihrer Wahl. In der Regel lenken dann auch die Bauträger ein.

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

: Hallo zusammen,
: ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
: Wir haben ein Reihenhaus als Schlüßelferig gekauft.
: Dabei haben wir ein ganz normalen Kaufvertrag mit Baubeschreibung und Zeichnungen abgeschlossen. Nun stellt sich aber in der Bauphase heraus, dass die Fenster im OG um 20 cm in der höhe kleiner sind als in der Bauzeichnung. Wie kann man denn dies rechtlich anfassen da unser Bauträger etwas auf stur schaltet.

: Vielen Dank im voraus





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