Re: Rechtsmittelfähiger Bescheid ???


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Abgeschickt von K.D. am 09 Dezember, 2004 um 16:29:28

Antwort auf: Rechtsmittelfähiger Bescheid ??? von Rann am 07 Dezember, 2004 um 16:50:25:

: Wer kann mir sagen was genau ein sog. Rechtsmittelfähiger bescheid ist ?? Kann ich dagegen Widerspruch einlegen oder muss ich das mir einem Anwalt machen ???


Das ist ein Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Im Rechtsbehelf wird man darüber informiert in welcher Frist man welches Rechtsmittel einlegen kann.

Je nach Bescheid kann man Widerspruch einlegen oder man muss Klage erheben.
Man braucht dazu nicht immer einen Anwalt. Für Widerspruch braucht man keinen und bei Klage erst ab OVG (bei Verwaltungsstreitigkeiten).




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