Re: undichtes Flachdach


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 01 Februar, 2010 um 18:35:32

Antwort auf: undichtes Flachdach von Sven am 01 Februar, 2010 um 17:48:39:

Sicher nicht,

was der Makler gesagt hat, hat in der Regel keinerlei Gültigkeit, es sei denn, er würde Ihnen dies -sofern Sie die Aussage und die Haftungsregel bislang noch nicht schriftlich haben- heute noch schriftlich bestätigen, was er wohl sicherlich heute nicht mehr tun bzw. schriftlich bestätigen wird.

Schauen Sie in Ihren Kaufvertrag, da wird sicherlich sinngemäß eine Haftungsregel für Mängel derart drin stehen bzw. vereinbart sein, dass Sie keinerlei Haftung verlangen können.

Aber prüfen Sie zunächst alles und loten Sie Ihre Chancen aus, die aber im vorliegenden Fall sicherlich mehr als nur als gering einzustufen sein dürften.

Der Verkäufer wird sagen, letzte Woche war das noch dicht und so müssten Sie beweisen, dass es anders war, was Ihnen sicherlich nur schwer gelingen dürfte.


Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

: Haben im Oktober ein Flachdachhaus gekauft. Bei der Besichtigung fielen uns mehrere Flecken auf, der Makler sagte aber die wären schon alt und der Verkäufer hätte sein Dach immer nach und nach repariert.

: Im Dezember bei dem Dauerregen leckte es dann das erste mal durch. das haben wir dann beheben lassen. Jetzt durch den vielen Schnee kommen aber überall Wasserschäden zum Vorschein.Wir haben jetzt alles gerade fertig und ziehen ein und alles ist jetzt fleckig und läuft an den Wänden herunter.
: Können wir einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen um das Dach Fachmännisch zu reparieren.
: Bitte dringend um Antwort, da wir so viel Geld in die Renovierung gesteckt haben.
: Gruß Sven





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