Re: Baugenehmigung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 Februar, 2010 um 17:19:08

Antwort auf: Baugenehmigung von Hermann am 31 Januar, 2010 um 22:56:27:

Ein Haus, das breiter ist als das was im Antrag drin steht ist nicht das Haus, das beantragt wurde. Damit ist die Baugenehmigung nicht ausgenutzt und das was letztlich dort steht ein ungenehmigter Schwarzbau. Einflüsse auf nachbarschützende Belange sollten ebenfalls geprüft sein. In NRW würde man derartige Änderungen mit einem "Nachtrag zur Baugenehmigung" genehmigen lassen.

Der Hinweis auf die Rückfrage beim Architekten/Entwurfsverfasser, der den Bauantrag beantragt hat ist natürlich völlig richtig. Der Entwurfsverfasser sollte immer die erste Adresse bei Fragen zum Baurecht für den Bauherrn sein.


: Hallo, ich hab eine kurze Frage. Ich fange demnächst an zu Bauen. Es wird ein Einfamilienhaus. Baugenehmigung ist schon genehmigt. Nun haben wir die Statik bekommen und bei der Durchsprache ist uns aufgefallen das wir eine breitere Treppe haben möchten (10cm breiter). Um dies durchzuführen müssen wir das Haus um 23 cm verbreitern (so bleiben die ünbrigen Räume noch so wie gewünscht). Muss ich dies beim Bauamt angeben oder gibt es da gewisse Tolleranzen?

: Vielen Dank
: Mfg




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