Re: Satzungsbefreiung vom Bauamt nicht anerkannt


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Abgeschickt von Bauassessor am 03 Februar, 2010 um 21:08:17:

Antwort auf: Satzungsbefreiung vom Bauamt nicht anerkannt von Matthias Petri am 03 Februar, 2010 um 18:33:30:

Hallo,

dankbar ist da einiges. Meines Wissens wird die Befreiung von der Verwaltung erteilt. In einigen Gemeinden wird dies aber zusätzlich im Rat diskutiert, so dass es einen politischen Auftrag über die Befreiung geben kann (aber nicht muss!).

Denkbar wäre auch, gegen die Satzung an sich vorzugehen. Meines Wissens gibt es schon einige Urteile zu Satzungen, in denen die Dachfarbe vorgegeben wird, da sie in der Regel nicht eindeutig bestimmbar ist. D.h. die Farbe muss über einen eindeutigen Farbwert (RAL o.ä.) festgelegt sein, nicht über die Aussage "rot".

Dagegen spricht, dass die Satzung schon seit 16 Jahren in Kraft ist und das anscheinend niemanden gestört hat.

Gibt es denn schon andere Befreiungen im Umfeld?


: Hallo liebe Forumteilnehmer,

: gesetzt dem Fall, eine Gemeindesatzung aus dem Jahr 1994 sieht für neue Bauvorhaben ausschließlich rote Dächer vor. Ein Bauherr wünscht ein anthrazitfarbenes Dach und stellt einen Antrag auf Befreiung von der Satzung. Die Gemeinde stimmt der Befreiung hinsichtlich der Dachfarbe zu.

: Das Bauamt meint nun bei der Bearbeitung des Bauantrags, dass die Gemeinde gar nicht das Recht hat, eine Befreiung von der Satzung zu legitimieren. Über 3 Monate sind verstrichen und das Bauamt beruft eine Anhörung ein und verlangt in dieser, dass die Gemeinde die Satzung ändern soll, sonst wird der Bauantrag nicht genehmigt.

: Welche Rechte hat in einem solch konstruierten Fall der Bauherr? Kann man im Wege einer Verpflichtungsklage den Bauantrag einklagen und wenn ja, wie lange und mit welchen Kosten ist dieser Rechtsweg verbunden? Gibt es noch andere Möglichkeiten für den Bauherrn?

: Welche Argumente können dem Bauamt und/oder der Gemeinde angeführt werden, wenn die Gemeinde eine Satzungsänderung nicht vornehmen möchte?

: Ich freue mich auf Antworten.

: Beste Grüße
: Matthias





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