Abgeschickt von Sylvia am 04 Februar, 2010 um 13:40:57
Hallo,
angenommen, jemand will zwei Wohnunge zu einer großen zusammenlegen. Hierzu muß die Trennwand raus. Muß er hierfür eine Baugenehmigung beantragen, oder genügt es, wenn er eine vom Architekten statisch-konstruktive und brandschutztechnische Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen kann? So steht es jedenfalls in der Anlage 2 zu § 55 HBO. Ich bin mir aber unsicher.
Vielen Dank schon mal im voraus für Eure Antworten