Abgeschickt von K.D. am 09 Dezember, 2004 um 16:37:20
Antwort auf: Gehnemigungsfrist für eine Bauvoranfrage von matthias Schumacher am 08 Dezember, 2004 um 16:32:20:
: Betr.: Gehnemigungsfristen für Bauvoranfrage /
: Bauantrag
: Wie lange darf ein Bauamt sich zeit nehmen um einen Bescheid für eine Bauvoranfrage zu erteilen ?
: Oder ist diese ab einer gewissen Frist generell Gehnemigt ?
In einigen Ländern gibt es für bestimmte Vorhaben eine sogenannte Genehmigungsfiktion. Das heißt nach Ablauf der Frist tritt die Genehmigung ein.
Bitte Bundesland, Art des Vorhabens und Lage des Baugrundstückes angeben.