Re: Gehnemigungsfrist für eine Bauvoranfrage


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Abgeschickt von K.D. am 09 Dezember, 2004 um 16:37:20

Antwort auf: Gehnemigungsfrist für eine Bauvoranfrage von matthias Schumacher am 08 Dezember, 2004 um 16:32:20:

: Betr.: Gehnemigungsfristen für Bauvoranfrage /
: Bauantrag

: Wie lange darf ein Bauamt sich zeit nehmen um einen Bescheid für eine Bauvoranfrage zu erteilen ?
: Oder ist diese ab einer gewissen Frist generell Gehnemigt ?


In einigen Ländern gibt es für bestimmte Vorhaben eine sogenannte Genehmigungsfiktion. Das heißt nach Ablauf der Frist tritt die Genehmigung ein.

Bitte Bundesland, Art des Vorhabens und Lage des Baugrundstückes angeben.



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