Re: definition Winter, Behinderungsanzeige durch AN


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 04 Februar, 2010 um 15:12:59

Antwort auf: Re: definition Winter, Behinderungsanzeige durch AN von ReiMa-Baudienstleistungen am 01 Februar, 2010 um 18:14:11:

Hier die versprochenen Informationen, die wir in der eigenen Datenbank finden konnten.

Gilt zwar in Österreich, dürfte aber auch hier in Deutschland anzuwenden sein.

http://www.sspbauconsult.at/pdf/arti_schlechtwetter_07_01_2003.pdf


: Werter Forumsteilnehmer,

: sicher ist der Winter hart baer mal ehrlich, so wie Sie es schon selbst beschrieben haben, sind schlechtwetterzeiten in die Bauzeit einzurechnen und wenn man mal genauer darüber nachdenkt, dann werde sicherlich derzeit nur vielleicht 10 Tage Bauzeitverlängerung dem schlechten Wetter wegen in Frage kommen.

: Hinsichtlich der genaueren Grundlage dürften die letzten 10 Jahre zu rechnen als sicherlich ausreichend anzusehen sein.

: Aber genauere Angaben können wir derzeit auch nicht machen. Wir schauen gleich mal in der Datenbank, ob wir denn dahingehend etwas genaueres finden können.

: Mit freundlichen Grüßen

: ReiMa-Baudienstleistungen

: PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

: : Moin,
: : zur Zeit ist der Winter ziemlich hart. Der AN hat die Witterungseinflüsse in seinen Bauablaufplan mit einzurechnen. Meine Frage: Ab wann kann er eine Behinderung durch schlecht Wetter (Frost&Schnee)einreichen?
: : Wie ist der Winter definiert? Jahrhundert mittel etc...? Was hat er für einen Zeitraum durch schlecht Wetter, z.B. für den Januar 2010, in seinen Bauablaufplan mit einzurechne. Was ist die Grundlage?
: : Danke MFG Bernd




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