Re: Nutzungsänderung Bauernhaus für private Zwecke


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Abgeschickt von Jürgen Grimm am 05 Februar, 2010 um 14:42:23

Antwort auf: Re: Nutzungsänderung Bauernhaus für private Zwecke von Dirk Baumeister am 04 Februar, 2010 um 19:37:24:

Aus welcher rechtlichen Basis geht hervor, dass nur priviligiert im Außenbereich gewohnt werden darf? Das mit dem Bauen im Außenbereich scheint mir sinnvoll. Jeder Bauernhof dürfte ja dann nur auschließlich von Landwirten bewohnt werden und ein Verkauf dürfte nur an diese möglich sein. Dann würden allerdings viele Einzeldenkmäler dem Verfall ausgesetzt sein. Oder habe ich da einen Denkfehler?

: Klug ist, wer sich vor dem Kauf informiert.

: Der Grundsatz, dass im Außenbereich nur privilegiert, also als Landwirt oder Atomkraftwerk gebaut oder gewohnt werden darf, ist schon ganz in Ordnung (§35 BauGB). Diese sich daraus ergebenden bürokratischen Hürden müsste meines Erachtens JEDER Bauer zwangsläufig kennnen... sie setzen sich nur regelmäßig darüber hinweg oder ignorieren es schlicht und ergreifend.

: Die Frage ist halt, wer nun der Schelm ist ... die Behörde, die nach Gesetz zu handeln verpflichtet ist oder der Bauer, der Gebäude und Flächen als Wohnlandpotential verkauft hat ohne auf die Privilegierungsvoraussetzung hinzuweisen?


: : Habe ein denkmalgeschütztes Bauernhaus in Bayern gekauft.Dem Bauern gehört weiterhin die Stallung und er bekommt eine Wohnung auf dieser ausgebaut.
: : Warum muß ich einen Bauantrag auf Nutzungsänderung stellen? Nur weil ich es als Privatperson bewohne und nicht als Landwirt? Die Nutzungsänderung könnte versagt werden, da die Umweltbehörde ein Veto einlegen könnte, da ich mich durch die Immissionen (Geruchsbelästigung) der Nachbarbauern gestört fühlen könnte. Für mich ein bisschen viel Bürokratie auf einmal.
: : Mit freundlichem Gruß J. Grimm




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