Re: Nutzungsänderung Bauernhaus für private Zwecke


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 Februar, 2010 um 15:11:23

Antwort auf: Re: Nutzungsänderung Bauernhaus für private Zwecke von Jürgen Grimm am 05 Februar, 2010 um 14:42:23:

Die Rechtsgrundlage war bereits in der ersten Antwort hinterlegt: §35 BauGB
Für Denkmäler bzw. "erhaltenswerte Bausubstanz" gibt es Ausnahmeregelungen in dem o.g. Paragraphen. Allerdings ist der Wechsel von einer Nutzung durch einen privilegierten Nutzer zu einem unprivilegierten Nutzer dennoch eine Nutzungsänderung. Der Gedanke, dass die Häuser (zunächst) nur durch Landwirte oder gleichartig privilegierte Nutzer genutzt werden dürften ist erklärte Absicht des Gesetzgebers mit eben dem oben genannten Paragraphen.

Die Landwirte müssen bei jedem Vorhaben den Bedarf und die Notwendigkeit des Objektes nachweisen und kennen sich in der Regel bestens mit genau diesen Regelungen aus.

: Aus welcher rechtlichen Basis geht hervor, dass nur priviligiert im Außenbereich gewohnt werden darf? Das mit dem Bauen im Außenbereich scheint mir sinnvoll. Jeder Bauernhof dürfte ja dann nur auschließlich von Landwirten bewohnt werden und ein Verkauf dürfte nur an diese möglich sein. Dann würden allerdings viele Einzeldenkmäler dem Verfall ausgesetzt sein. Oder habe ich da einen Denkfehler?
:
: : Klug ist, wer sich vor dem Kauf informiert.

: : Der Grundsatz, dass im Außenbereich nur privilegiert, also als Landwirt oder Atomkraftwerk gebaut oder gewohnt werden darf, ist schon ganz in Ordnung (§35 BauGB). Diese sich daraus ergebenden bürokratischen Hürden müsste meines Erachtens JEDER Bauer zwangsläufig kennnen... sie setzen sich nur regelmäßig darüber hinweg oder ignorieren es schlicht und ergreifend.

: : Die Frage ist halt, wer nun der Schelm ist ... die Behörde, die nach Gesetz zu handeln verpflichtet ist oder der Bauer, der Gebäude und Flächen als Wohnlandpotential verkauft hat ohne auf die Privilegierungsvoraussetzung hinzuweisen?

:
: : : Habe ein denkmalgeschütztes Bauernhaus in Bayern gekauft.Dem Bauern gehört weiterhin die Stallung und er bekommt eine Wohnung auf dieser ausgebaut.
: : : Warum muß ich einen Bauantrag auf Nutzungsänderung stellen? Nur weil ich es als Privatperson bewohne und nicht als Landwirt? Die Nutzungsänderung könnte versagt werden, da die Umweltbehörde ein Veto einlegen könnte, da ich mich durch die Immissionen (Geruchsbelästigung) der Nachbarbauern gestört fühlen könnte. Für mich ein bisschen viel Bürokratie auf einmal.
: : : Mit freundlichem Gruß J. Grimm





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