Re: Dachterrassen bei giebelständigen Häusern


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Abgeschickt von Thomas Gerstmeir am 06 Februar, 2010 um 19:19:03

Antwort auf: Re: Dachterrassen bei giebelständigen Häusern von Dirk Baumeister am 04 Februar, 2010 um 07:28:30:

Vielen Dank .... das mit der Gebäudeabschlusswand ist natürlich ein relevanter Punkt, der durch die Gebäudeklasse 4 nicht einfacher wird. Übrigens: schöne Homepage ...

: Ich finde die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit der Dachterrasse auf der Gaube schon zweifelhaft. Zudem könnte sich aus der Anordnung eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes ergeben, wenn z. B. mit dieser Maßnahme Einsichtnahme in das nachbarliche Grundstück oder Gebäude möglich ist. Darüberhinaus wäre es sicher sinnvoll zu prüfen, ob und inwieweit einen Gebäudeabschlußwand im Sinne der Bauordnung erforderlich werden würde. Für Terrassenüberdachungen wäre sie nach OVG-Urteil erforderlich.

: Abstimmung mit der Behörde wäre sicher sinnvoll.

: Unabhängig davon kann der Nachbar natürlich immer Widerspruch (in NRW nur Klage) einreichen. Die Frage ist, ob er damit Erfolg haben würde.


: : Hallo,
: : mein Bauherr wünscht sich eine Dachterrasse auf einer Gaube zwischen den Dächern zweier giebelständigen Häusern. Es handelt sich um eine Grenzbebauung, somit fällt ja eigentlich keine Abstandsfläche an. Kann der Nachbar in einem solchen Fall Widerspruch einlegen?




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