Befreiung Flachdach bei vorgegebenem Satteldach | Nachbar ist so genehmigt!


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Abgeschickt von Andreas Schreck am 07 Februar, 2010 um 10:47:16

Ich beabsichtige in Baden-Württemberg ein schönes Hanggrundstück zu kaufen. Ich möchte dort ein modernes, gradliniges Haus bauen - mein Traum wäre ein Flachdach!

Leider schreibt der Bebauungsplan ein Satteldach mit einer Neigung von 30-35° vor. Unmittelbar an das Grundstück grenzt ein anderes Bebauungsplangebiet an. Dort ist Satteldach mit einer Dachneigung von 18° vorgeschrieben. In diesem Gebiet wurde allerdings für ein Haus mit Flachdach eine Aussnahmegenehmigung erteilt; nur etwa 100 m Luftlinie entfernt; zwischen "meinem" Grundstück und diesem Haus steht kein weiteres Haus und es besteht Sichtbeziehung!

Nun meine Frage: gibt es eine Grundlage, Rechtssprechung, Präzedenzfall etc. auf der ich einen Anspruch auf eine entsprechende Ansprcuh auf eine Befreiung geltend machen könnte? Gleichbehandlungsgrundsatz o.ä.?

Eine informelle Voranfrage beim Baurechts- und Stadtplanungsamt hat leider noch nicht zum Erfolg geführt (Grundzüge der Planung wären berührt, keine Änderung möglich, man hätte ohnehin so viel zu tun, etc.).

Die Frage, warum ein nahezu benachbartes Haus so genehmigt wurde, konnte oder wollte man mir leider nicht beantworten.

Vielen Dank für Ihre Ratschläge und ihre Hilfe!



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