Skonto


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Abgeschickt von rechter_Winkel am 09 Februar, 2010 um 23:42:52

Und weil wir gerade bei grundsätzlichem sind: Skonto

Viele Handwerker vereinbaren Skonto von 2-3 %

Die Modalitäten, in welchem Zeitraum (10 - 14 Tage meistens) und zu welchen weiteren Konditionen (Verzugszins) sind für mich nicht ersichtlich.
Ich kenne das nur so, daß die Rechnung nicht nur bis dann geprüft, sondern auch auf dem Konto des AN EINGEGANGEN sein muss.

Ich kenne das auch nur so, daß sowohl eine Skontierung, als auch ein Gewährleistungseinbehalt ERST von der Schlussrechnung brutto abgezogen werden. Nicht vorher.

1. Frage:
Ist das richtig so?

2. Frage:
Eine Skontierung hat UNMITTELBAR mit der Umsatzsteuer zu tun ist ist auch nur brutto abrechenbar.
(mein Chef zieht sie netto ab)

3. Frage:
ziemlich akademisch. Für mich sind nur Materialien skontierfähig. Eine Dienstleistung oder eine Arbeit sind "meiner Meinung nach" nicht skontierbar.
Im Ausschreibungen/Positionen sind Material UND Arbeit immer zusammengefasst. Das ist nicht trennbar.
Wird im Baugewerbe die gesamte Position (Material UND Arbeit) dann skontiert?





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