Geländer / Bestandschutz / Bayr. Bauordnung


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Abgeschickt von frontline am 10 Februar, 2010 um 08:39:15

Hallo,

ich habe eine Frage zu Geländerhöhen in Arbeitsstätten.

Im Moment sind die (Treppen-)Geländer 90 cm hoch. Dieser Wert ist nicht 100% nachvollziehbar.
Vielleicht kann mir jemand sagen wo er herkommt?

Aktuell gilt ja folgendes:
Laut Arbeitsstättenrichtline ASR12/1-3: "Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein". Aber mit dem Zusatz: "Niedrigere Umwehrungen in bereits errichteten Arbeitsstätten können bestehen bleiben, soweit sie der Bauordnung der Länder entsprechen".

Die Bayrische Bauordnung (!) sagt "Umwehrungen müssen ausreichend hoch und fest sein".
Super. Also keine genaue Aussage.

Frage ist jetzt:
- In anderen Ländern (z.B. Bauordnung BaWü) sind 90 cm genannt. Ist das jetzt für die bayrische Bauordnung anwendbar? Schließlich sind ja 90cm offensichtlich in anderen Bundesländern "ausreichend hoch".

- Gilt in dem Fall der Bestandschutz? Oder zählt die ASR mehr als der Bestandschutz?

- Können die Geländer auf 90cm bleiben, oder müssen sie auf 1,00 m erhöht werden (und warum)?

Gruß
frontline



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