Re: Reiterstübchen + Sattelkammer


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 Februar, 2010 um 11:36:18

Antwort auf: Reiterstübchen + Sattelkammer von Peter am 09 Februar, 2010 um 21:50:31:

Das hört sich nach Bauantragserfordernis auch bei privilegierter Nutzung an. Die vorherige Nutzung des Gebäudes ist unerheblich. Denkbar wäre ja auch ein Neubau. Die Frage ist die generelle Genehmigungsfähigkeit.


: Moin,

: in meiner Scheune möchte ich gern über den Pferdeboxen eine Sattelkammer und ein Reiterstübchen bauen/einrichten.

: Benötige ich hierzu eine Baugenehmigung wenn ich nicht previlegiert (kein Landwirt) bin?

: Die Scheune ist genehmigt,ca. 150 Jahre alt und hat nachweislich damals der Landwirtschaft gedient.

: Dürfen derartige BV (ob mit oder ohne Baugenehmigung) ausschliesslich in Gebäuden errichtet werden, die tatsächlich früher mal der Landwirtschaft dienten, oder dürften derartige Räume auch in anderen Gebäuden errichtet werden, die sich auf der Hofstelle befinden?

: Ich denke hier an eine Fachwerk-Remise, ca. 10 Jahre alt.

: Danke + Gruss

: Peter





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