Re: Vertragserfüllungsbürgschaft/Gewährleistungsbürgschaft


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 10 Februar, 2010 um 12:37:53

Antwort auf: Vertragserfüllungsbürgschaft/Gewährleistungsbürgschaft von rechter_winkel am 09 Februar, 2010 um 23:13:58:

: Ich brauche grundsätzliche Infos.
: Wir diskutieren hier gerade.
: Ich bin Architekt und sitze an Rechnungen, gerade Schlussrechnungen.

: Vertraglich vereinbart sind eine Vertragserf.bürgs. von 5% und eine Gewährleistungsbürgschaft von 5%.
: Vertraglich ist es möglich, die eine in die andere umzuwandeln.

: 1. Frage:
: Mit der Schlussrechnung hat der AN seinen Vertrag erfüllt. Die Beträge der ersten und der zweiten Bürgschaft sind aber, durch Mehrkosten während der Bauphase, unterschiedlich hoch.
: Wie wird das gehandhabt? Wird die Erfüllungsbürgschaft auf der Bank dann "umgewandelt" oder angerechnet?

DAS KÖNNEN SIE DOCH MIT DEM AN ABSTIMMEN, DAS KANN IHNEN DOCH EGAL SEIN, DIE FORMULIERUNG MUSS PASSEN UND DIE SUMMEN -AUCH MEHRERER BÜRGSCHAFTEN ZUSAMMEN- MÜSSEN PASSEN.

: 2. Frage:
: Wie mache ich das rechnerisch richtig in der Schlussrechnung?
: Weise ich die Vertragserf.bürgschaft 5% brutto von der Auftragssumme aus UND behalte dann noch mal 5% Gewährleistung von der tatsächlichen Gesamtsumme brutto ein?
: Was ist richtig?

WARUM DIE VERTRAGSERFÜLLUNGSBÜRGSCHAFT AUSWEISEN?

DER VERTRAG IST BZW. SOLLTE DOCH MIT LEGUNG DER SCHLUSSRECHNUNG ERFÜLLT SEIN. SIE GEBEN DIE VERTRAGSERFÜLLUNGSBÜRGSCHAFT DES AN -SOFERN DIESE NICHT UMGEWANDELT WIRD- ZURÜCK UND ZIEHEN HALT DIE 5% AN DER SCHLUSSRECHNUNGSUMME AB BZW. WEISEN DIE 5% GEWÄHRLEISTUNGSBÜRGSCHAFT LEDIGLICH IN DER SCHLUSSRECHNUNG AUS. WENN DIE BÜRGSCHAFT UMGEWANDELT WURDE HABEN SIE DIE JA SCHON.

ANSONSTEN MÜSSTE ES LAUTEN DIE ZUR GEWÄHRLEISTUNGSBÜRGSCHAFT UMGEWANDELTE -BREITS ERHALTENE- VERTRAGSERFÜLLUNGSBÜRGSCHAFT ZUZÜGLICH EINER NOCH ZUSÄTZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGSBÜRGSCHAFT IN HÖHE VON ......... (WEGEN DER ZUSÄTZLICH AUSGEFÜHRTEN ARBEITEN)

: 3. Frage:
: Was passiert mit einer Gewährleistungsbürgschaft?
: Kommt das auf ein Konto und wird verzinst?

HHHHHHHHHH, WIE SOLL DAS DENN GEHEN. BÜRGSCHAFTEN WERDEN NICHT VOM AUFTRAGGEBER VERZINST. DIE KOMMEN IN DIE BAUAKTE UND FERTIG!

DER AUFTRAGNEHMER ZAHLT LEDIGLICH ZIWSCHEN 1 UND 3 PROZENTPUNKTE ZINSEN BEI SEINER BANK ODER AUCH BEI EINER BÜRGSCHATSVERSICHERUNG DAFÜR.

: Vielen Dank im voraus.


Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

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