Re: Kosten Bebauungsplan


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Abgeschickt von Bauassessor am 10 Februar, 2010 um 12:56:39:

Antwort auf: Kosten Bebauungsplan von hubsxxl am 09 Februar, 2010 um 23:09:35:

Hallo,

das müssen Sie mit dem Eigentümer des Grundstücks aushandeln, nicht aber mit der Gemeinde. Die Gemeinde hat vereinbart, einen Bebauungsplan für das besagte Grundstück zu erstellen. Das tut sie, wenn auch nicht so schnell, wie sie es gern hätten. Ich kann da aber keine Vertragsverletzungen o.ä. erkennen. Da Sie auch keinen Rechtsanspruch auf die Erstellung eines Bebauungsplans haben, haben Sie die Vereinbarung auf eigenes Risiko getroffen.

Wenn die Gemeinde den Bebauungsplan abschließen sollte, dann profitiert der aktuelle Eigentümer maßgeblich davon. Da wird er Ihnen doch bestimmt dankbar sein...

: Hallo
: wir wollten seid 2007 in einer kleinen Gemeinde in B.W. ein Einfamileinhaus erstellen. Das Grundstück liegt im Außenbereich und gehört einen Bekannten.
: Die Gemeinde hat uns die Kosten für den Bebauungsplan, Umweltbericht und Änderung des Flächennutzungsplan in Rechnung gestellt. Da das Bebauungsplanverfahren immer noch nicht abgeschlossen ist, hatten wir uns im Mai 2009 entschieden eine gebrauchte Immobilie zu kaufen.
: Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, die getätigten Zahlungen von der Gemeinde zurückzufordern, da das Bebauungsplanverfahren weiter geführt wird, und wir zu keiner Zeit Eigentümer des Grundstücks waren.
: LG hubsxxl





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