Re: Definition Doppelhaus / Reihenhaus


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Abgeschickt von Nils am 13 Dezember, 2004 um 12:17:25

Antwort auf: Re: Definition Doppelhaus / Reihenhaus von willi am 06 Dezember, 2004 um 08:04:16:

Hallo,

Was eine Doppelhaus und was ein Reihenhaus ist, ist in der Landesbauordnung NRW geregelt. Wichtig ist dabei zunächst die Definition des Begriffs Gebäude. Laut Landesbauordnung NRW ist ein Gebäude eine bauliche Anlage, die dem Schutz und dem dauerhaften Aufenthalt eines Menschen dient, ein Dach besitzt und einen direkten Eingang über den Boden hat. Ob das Gebäude auf einem oder auf mehreren Grundstücken liegt, ist irrelevant.

Ein Doppelhaus sind de facto somit 2 Gebäude, die direkt aneinander grenzen. Ein Reihenhaus ist eine Hausergruppe, d. h. es sind mehr als 2 Gebäude, die direkt aneinander grenzen.

In Deinem Fall ist nun entscheidend, ob diese 4 WE alle direkt aneinander liegen (also immer eine gemeinsame "Trennwand" haben). Wenn ja, sind diese WE Reihenhäuser und eigentlich laut B-Paln nicht erlaubt... Frag' vorsichtshalber auch mal bei der Stadt nach - vielleicht wird diese Art der Bebauung geduldet, um die Vermarktung der Grundstücke zuerleichtern.

: : Wer kann mir helfen? Suche nach einer rechtsverbindlichen Definition (für NRW) für ein Doppelhaus sowie für ein Reihenhaus.

: : Kernfragen u.a. sind: Müssen für den Bau eines Doppelhauses zwei Grundstücke vorliegen, oder kann ein Doppelhaus auch auf einem Grundstück errichtet werden? Ab wann spricht man von einem Reihenhaus? Konkreter Fall: ein Grundstück, vier Wohneinheiten (alle mit eigener Haustür). Vermieter preist WEs per Inserat als "Einfamilien-Reihenhäuser" an, bezeichnet das Objekt offiziell jedoch als Doppelhaus, da Reihenhäuser laut B-Plan nicht gestattet sind.

: : Kennt sich hier jemand aus bzw. kann mir sagen, wo ich eine erklärende Definition finden kann??

: : Vielen Dank im Voraus!

: : Rainer

: versuch es doch einmal als eigentumswohnung, nur in dem fallk nicht über ein ander, sondern neben ein ander




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