Peter


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Abgeschickt von positiv von Genehmigung abweichende Bauausführung am 11 Februar, 2010 um 09:01:33:

Hallo,

wir haben gerade die Bauantragsunterlagen von unserem Architekten bekommen. Dazu gehört natürlich auch der ENEV Nachweis. Entgegen unserer Absprachen hat der Architekt bei gewissen Punkten allerdings in Bezug auf die Wärmedämmung schlechtere Werte angenommen als das, was wir eigentlich vorhaben. Z.B. hat er alles mit Zweifachverglasung berechnet, obwohl wir Dreifachverglasung haben wollen. Die Dämmung des Daches hat er auch mit weniger angenommen als das, was wir tatsächlich ausführen wollen. Einhalten tun wir die ENEvVdennoch, auch wenn es nur so gerade eben reicht.

Er begründet es damit, dass wir dann beim Einholen der Angebote auch wirklich frei sind, ebenfalls die schlechtere und vermutlich kostengünstigere Ausführung zu wählen. Wenn in der Genehmigung schon die teurere Ausführung angenommen wird, dann müssten wir diese auch auf jeden Fall nehmen. Wenn wir stattdessen zum Positiven von der Genehmigung abweichen, wäre das kein Problem.

Hat der Arcghitekt damit nun recht? Immerhin wissen wir jetzt schon, dass wir dann abweichend zur Genehmigung bauen werden und Abweichungen sind doch nicht zulässig.

Danke,

Peter




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