Re: Kanalsanierung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von kanalratte1904 am 12 Februar, 2010 um 11:29:24

Antwort auf: Kanalsanierung von Theo am 09 Februar, 2010 um 11:18:53:

Hallo Theo,
die Kommunen erheben den Kosterersatz für Grundstücks- und Hausanschlussleitungen auf der Grundlage der Gebühren und Beitragssatzung zur jewiels gültigen "Entwässerungssatung". Der Aufwand des Ersatzanspruchs wir i.d.R. nach tatsächlich entstandenen Kosten abgerechnet. Dazuzurechnen sind auch kosten für Ingenieuröleistungen (Planung, Bauüberwachung etc.), die oft als prozentaler Zuschlag erhoben werden.
Die Satzungen kannst Du bei der Kommune anfordern bzw. einsehen. Bei einigen Kommunen geht das heute auch über die Homepage.
Viele Grüße
Andreas





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]