Re: wie breit muß ein behinderten Partklatz sein


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Februar, 2010 um 20:33:50

Antwort auf: wie breit muß ein behinderten Partklatz sein von max am 14 Februar, 2010 um 18:30:04:

Sofern mich meine Erinnerung nicht trügt, gilt für Behinderten-Stellplätze 3,50 m. Quellen könnten die Garagenverordnung des Bundeslandes (GarVO) und die Empfehlungen für die Errichtung von Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR, aktuelle Fassung 2009 meine ich) sein.


: Hallo
: wie breit muß eine Behindertenparkplatz sein ?
: gibt es da eine Norm? ( Oberbayern )
: wo kann man das nachlesen ?
: wenn ein Beh. Parkschild mit dem Zusatz: 3 Parkplätze vorhanden ist - wie breit muß dieser sein ?
: 8,50 meter sollten doch reichen ?
: ich find im ganzen Internet nix - such schon seit 3 Std !





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