Re: Betreibsleiterwohnung im Aussenbereich


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Abgeschickt von Bauassessor am 16 Februar, 2010 um 11:45:50:

Antwort auf: Betreibsleiterwohnung im Aussenbereich von Stefan K. am 15 Februar, 2010 um 12:26:47:

Hallo,

natürlich kann eine Betriebsleiterwohnung auch weiter weg liegen - nur dann gilt die Privilegierung in Gewerbegebieten eben nicht mehr. Wenn an der Stelle, wo die Betriebsleiterwohnung liegen soll, Wohnen zulässig ist, dann prima.
Wenn ich nach der Überschrift gehe, soll die aber im Außenbereich sein. Im Außenbereich gibt es keine Privilegierung für (Betriebsleiter-)Wohnen... Wenn Sie einen Betrieb haben, der privilegiert im Außenbereich ist, dann muss die Wohnung auch entsprechend an den Betrieb gekoppelt sein. Andernfalls würden Sie ja den Sinn des § 35 BauGB völlig aushebeln.


: Hallo,ich möchte gerne Wissen ob man bei einer Betriebsleiterwohnug Sichtkontakt zum Betreib haben soll oder muss????





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