Re: Genehmigungspflicht vor dem 01.10.1962


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Abgeschickt von Anders Leben am 16 Februar, 2010 um 12:10:21:

Antwort auf: Genehmigungspflicht vor dem 01.10.1962 von Lontke Armin am 11 Februar, 2010 um 15:55:43:

: nach welchen gesetzlichen Regelungen war ein Gebäude vor dem Inkrafttreten der Bayer. Bauordnung (01.10.1962) genehmigungspflichtig ?

Vielleicht mal im entsprechenden Gesetzblatt nachsehen
(1. August 1962 (GVBl S. 179, ber. S. 250)). Normalerweise steht dort (bei den aufgehobenen Vorschriften, ziemlich am Ende), welche Vorgängernormen aufgehoben werden.





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