Abgeschickt von Anders Leben am 16 Februar, 2010 um 12:10:21:
Antwort auf: Genehmigungspflicht vor dem 01.10.1962 von Lontke Armin am 11 Februar, 2010 um 15:55:43:
: nach welchen gesetzlichen Regelungen war ein Gebäude vor dem Inkrafttreten der Bayer. Bauordnung (01.10.1962) genehmigungspflichtig ?
Vielleicht mal im entsprechenden Gesetzblatt nachsehen
(1. August 1962 (GVBl S. 179, ber. S. 250)). Normalerweise steht dort (bei den aufgehobenen Vorschriften, ziemlich am Ende), welche Vorgängernormen aufgehoben werden.