Re: Anbau an ausgebaute Garage


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 Februar, 2010 um 20:55:06

Antwort auf: Re: Anbau an ausgebaute Garage von webhans am 16 Februar, 2010 um 15:17:57:

Jeglicher Versuch die regelmäßig sehr komplexen planungs- und bauordnungsrechtlichen Aspekte einer solchen Situation in einem Forum zu beschreiben müssen zwangsläufig scheitern, da z. B. die gesamten planungsrechtlichen Grundlagen gar nicht ausreichend beschrieben werden können. So geht weder aus der Beschreibung noch aus der Skizze hervor, ob es einen Bebauungsplan gibt oder wie sich die Umgebung in Art und Maß der Nutzung darstellt, wenn es keinen Bebauungsplan gibt.

Verbindliche und gerichtlich prüfbare Aussagen wird man nur durch eine Bauvoranfrage erreichen können. Im Vorfeld wird man da das Risiko einer (kostenpflichtigen) Beratung bei einem Architekten bzw. bauvorlageberechtigten Planer investieren müssen. Inwieweit sich das Risiko der Planung lohnt, welche Kosten entstehen und wie die Erfolgsaussichten des Antrages sind, sollten Bestandteile der Beratung sein. Wenn die Behörde eine negative Einschätzung vorträgt, sollte die auch nachvollziehbar begründet sein. "so ähnlich" hilft da zu einer Beurteilung nicht ausreichend weiter.

: Hallo,
: ich habe einen Link angehängt aus der die Wohnsituation besser hervorgeht. Ich hoffe Sie können sich das ganze nun besser vorstellen.(http://www.kreatec.de/bilder/geb.gif)

: Ich bin mir nicht sicher, ob das von mir bezeichnete Nebengebäude im rechtlichen Sinne überhaupt als solches gilt. Da es ganz klar zur Wohnung dazugehört und als Schlafzimmer einen zentralen Bestandteil innehat, gehört es ja vielleicht auch zum Hauptgebäude, womit ich wahrscheinlich berechtigt wäre anzubauen. Aber das zu beurteilen vermag ich leider nicht, und hoffe, dass ich hier eine Antwort finde.

: Vielen dank schon mal für die Mühe





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