dauerhafte Herstellung oder Baumängel?


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Abgeschickt von Jens am 17 Februar, 2010 um 11:39:53:

Hallo Forum,
ich diskutiere gerade mit unserem Bauunternehmer, was eine dauerhaft witterungsbeständige Putzfassade, wie ausgeschrieben, an Anforderungen erfüllen muss. Laut unserem Handwerker ist bei der sehr dicken Dämmung, die wir vorsehen, nach 5 Jahren mit Moos- und Algenbildung zu rechnen. Dies wäre für mich somit keine dauerhafte Lösung, da das optische Erscheinungbild extremst leidet.
Entgegenwirken kann man der Moos- und Algenbildung durch einen speziellen Anstrich bei dem man "die nächsten 15 Jahre Ruhe hat". Diese Beschichtung führt der Handwerker bei 95 % aller Bauvorhaben durch (Also fast 'Stand der Technik'?) Nur ist diese natürlich mit Mehrkosten verbunden, die mein Bauunternehmer nicht tragen möchte.
Gibt es Rechtsprechungen, die den Begriff "Dauerhaft" genauer definieren, vielleicht sogar auf den hier vorliegenden Fall beim Außenputz eingehen?

Vielen Dank für Ihre Antworten




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