Re: Schimmel an Außenwand


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 18 Februar, 2010 um 01:21:08

Antwort auf: Re: Schimmel an Außenwand von Gast am 12 Februar, 2010 um 17:39:52:

Solche Schimmelprobleme haben meistens mehrere Ursachen.

Wenn das Bauwerk neueren Baujahres ist und entsprechend wärmegedämmt wurde, dann können durchaus auch Möbel -auch- an der Außenwand stehen. Es ist natürlich logisch, dass eine Erdberührte Wand selbstverständlich richtig abgedichtet sein muss, damit nicht zusätzich Feuchtigkeit über das Mauerwerk in die Innenräume gelangen kann.

Auch die Restfeuchte (ca. 10.000 bis 15.000 liter Wasser werden je nach Größe und Bauweise bei der Érstellung in ein Bauwerk eingetragen) eines Bauwerkes kann natürlich die Schimmelbildung begünstigen.

Weiterhin ist eine Bodenplatte -sofern darüber Wohnräume zum ständigen Aufenthalt von Personen errichtet wurden- ordnungsgemäß nach DIN 18195 abzudichten ist.

Natürlich kann auch das Nutzerverhalten dazu beitragen, dass Schimmelbildung begünstigt wird aber dies ist sicherlich im Verhältnis der Häufigkeit der Anzahl von Lottogewinnern der Fall.

Um genaueres sagen zu können werden sicherlich ein paar Untersuchungen vor Ort erforderlich sein. Im Rahmen eines solchen Forums sind solche Umstände, wie sie vom Fragesteller geschildert wurden nicht zweifelsfrei zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

____________________________________

PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.

: Wenn tatsächlich Restfeuchte bzw. falsches Nutzungsverhalten die Ursache der Feuchtigkeit ist, wird da nichts zu holen sein. Restfeuchte und falsches Lüftungsverhalten sind allerdings natürlich die Standardausreden eines Bauunternehmers bei Feuchtigkeitsschäden. Ursache für die Feuchtigkeit kann z.B. auch eine mangelhafte Abdichtung gegen eindringende Feuchtigkeit sein. Das müsste ein Gutachter vor Ort klären.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]